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   BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22   

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https://dejure.org/2023,11862
BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22 (https://dejure.org/2023,11862)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22 (https://dejure.org/2023,11862)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - 26 W (pat) 14/22 (https://dejure.org/2023,11862)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (80)

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

    Auszug aus BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Der Charakter einer Sachangabe entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der Sachangabe wegführt (EuGH MarkenR 2007, 204 Rdnr. 77 f. - CELLTECH; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress).

    (2) Auch die Zusammenschreibung ist ein in der Werbung verbreitetes stilistisches Mittel, das den Sachhinweis nicht in Frage stellt (vgl. BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress; BPatG 30 W (pat) 36/17 - CLEANGAS; 28 W (pat) 555/17 - EASYCLIP; MarkenR 2008, 413, 416 - Saugauf; 25 W (pat) 2/16 - findwhatyoulike; 30 W (pat) 2/16 - hansedeal; 26 W (pat) 122/09 - mykaraokeradio; 29 W (pat) 104/13 - edatasystems; 33 W (pat) 511/13 - klugeshandeln; 26 W (pat) 3/15 - dateformore; 29 W (pat) 192/01 - Travelagain).

    Er wird daher auch bisher noch nicht verwendete, ihm aber gleichwohl verständliche Sachaussagen als solche auffassen (EuGH Mitt. 2019, 356 - Vermögensmanufaktur; BGH GRUR 2014, 1204 Rdnr. 16 - DüsseldorfCongress; BPatG 28 W (pat) 33/15 - Traumtomaten).

  • BPatG, 12.03.2015 - 25 W (pat) 39/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Roggiss" - zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Die von der Anmelderin zitierte Entscheidung des BPatG zu "Rogiss" (25 W (pat) 39/13) sei nicht vergleichbar, weil der Verkehr den Begriff "Glasfaser" erkennen werde.

    Es sei wie "Rogiss" (BPatG 25 W (pat) 39/13) eine ausreichend erkennbare Abwandlung mit neuer Bedeutung.

    dd) Die Entscheidung des BPatG zur nicht gelöschten Wortmarke "Roggiss" (25 W (pat) 39/13) ist nicht vergleichbar, weil nicht festgestellt werden konnte, dass "Roggi" bzw. die Pluralform "Roggis" zum Zeitpunkt der Anmeldung tatsächlich zur beschreibenden Bezeichnung von "Brötchen" und "Tiefkühlbackwaren" aus Roggenmehl verwendet worden war, während im vorliegenden Fall völlig andere Waren und Dienstleistungen betroffen sind und der Begriff "Glasfasernetz" allgemein geläufig ist.

  • BPatG, 27.05.2014 - 29 W (pat) 41/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAMOMILLA" - Freihaltungsbedürfnis -

    Auszug aus BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 14/22
    Denn in der Regel führt die Tatsache, dass ein Zeichen für eine Ware beschreibend ist, auch zur Schutzunfähigkeit in Bezug auf die entsprechenden Handelsdienstleistungen der Klasse 35, da zwischen diesen Tätigkeiten und den Waren, mit denen Handel getrieben werden soll, eine funktionelle Nähe besteht (BPatG 26 W (pat) 52/20 - DREIZACK; 29 W (pat) 28/16 - Bodenarena; 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA; 29 W (pat) 525/10 - fashion.de; 29 W (pat) 196/10 - Küchenzauber; 29 W (pat) 62/10 - winestyle; 29 W (pat) 505/10 - Klebewelten.de; 29 W (pat) 43/04 - print24).

    - DREIZACK; 29 W (pat) 41/12 - CAMOMILLA).

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